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Veröffentlichung: Wurzelkanalbehandlungen


Dank modernen Wurzelkanalbehandlungen können viele Zähne erhalten werden

Kommt es durch Karies, thermische oder chemische Reize oder weitere Traumata zu einer Entzündung des Zahnnervs (Pulpa), kann eine Wurzelkanalbehandlung notwendig werden. Selbst zuvor erfolglos wurzelkanalbehandelte oder sogar wurzelspitzenresizierte Zähne können mithilfe einer erneuten Wurzelkanalbehandlung (Revisionsbehandlung) vollständig von einer Entzündung befreit und langfristig erhalten werden.

Vereinfacht geht es bei der Wurzelkanalbehandlung darum, den Hohlraum, in dem sich ursprünglich der Zahnnerv befindet, zu reinigen und bakteriendicht zu verschließen. Nach einer erfolgreichen Wurzelkanalbehandlung ist die Versorgung der Zahnkrone ebenso wichtig wie die eigentliche endodontische Behandlung. Nur so können eine langfristige Stabilität des Zahns und eine Dichtigkeit der Wurzelfüllung ermöglicht werden.

Erfolgt eine Wurzelkanalbehandlung nach den Richtlinien die gesetzlichen Krankenkassen liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit nur bei ca. 40 bis 50 %.

Einen maßgeblichen Einfluss auf das Gelingen einer Wurzelkanalbehandlung haben eine genaue Diagnostik (dreidimensionale Feindiagnostik), ein keimfreier Arbeitsbereich (durch Kofferdam), eine optische Vergrößerung (Lupenbrille oder besser OP-Mikroskop), schallunterstützte Spülungen sowie moderne Abfülltechniken (warmvertikale Kondensation und biokeramische Sealer).

Diese Ergänzungen sind nicht Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Für eine optimale Behandlung muss man den Arbeitsbereich gut sehen können. Das ist bei einer Wurzelkanalbehandlung nicht anders. Aufgrund des tiefen und kleinen Arbeitsfeldes kommt man mit dem bloßen Auge und auch mit einer Lupenbrille sehr schnell an seine Grenzen.

Die einzige Chance, eine gute Übersicht bei einer Wurzelkanalbehandlung zu haben und somit versteckte Kanäle zu finden, abgebrochene Instrumente zu entfernen oder Perforationen zu entdecken stellt das Dental-Mikroskop dar. Dank des Mikroskops kann unter beeindruckender Vergrößerung (bis zu 30-fach) und kompletter Ausleuchtung gearbeitet werden. Eine optimale Wurzelkanalbehandlung ist ohne Mikroskop nicht möglich.

Dank der Dentalen Volumentomographie (DVT) können Hartgewebe (Knochen und Zähne) dreidimensional dargestellt werden. So können vor einer Wurzelkanalbehandlung die genaue Form des Zahnes und die Anzahl der Kanäle festgestellt werden und es können abgebrochene Instrumente, Perforationen und weitere Besonderheiten lokalisiert und vermessen werden. Das ermöglicht ein präziseres vorhersagbares Arbeiten und die Erfolgsprognose verbessert sich deutlich.

Neben diesen technischen Aspekten spielt die Erfahrung des Behandlers eine ausschlaggebende Rolle für die Erfolgsprognose einer Wurzelkanalbehandlung.

 

    1. Bilder zu Fallbeispielen anschauen

 

Folgende deutsche Qualifikationen in diesem Bereich stellen ein Qualitätsmerkmal dar:

  • zertifizierte Mitglieder der Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e. V. (DGET)
  • ordentliche Mitglieder des Verbandes Deutscher Zertifizierter Endodontologen (VDZE)
  • Ernennung zum Spezialisten durch die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e. V. (DGET) (maximales Qualitätsmerkmal in Deutschland).

Erfolgt eine Wurzelkanalbehandlung nach diesen oben genannten Qualitätsmerkmalen, liegt die Erfolgsprognose bei bis zu 95 Prozent. Eine solche Behandlung ist nicht nur komplex, sondern auch zeitintensiv und somit auch mit erhöhten Kosten verbunden. Entsprechend wichtig ist eine eingehende persönliche Beratung, um Erfolgschancen, konkrete Kosten und eventuelle Alternativbehandlungen im Vorfeld abklären zu können.

Aber dieser Aufwand lohnt sich, denn durch eine erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung kann ein Zahn ein Leben lang erhalten bleiben!

  1. Hinweis für gesetzlich Krankenversicherte:
    Erfolgt eine Wurzelkanalbehandlung nach diesen Qualitätsstandards, entstehen Kosten, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht erstattet. In den meisten Fällen muss eine solche Behandlung privatzahnärztlich abgerechnet werden.

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