Fragen und Antworten von Dr. Buscot & Kollegen in Braunschweig

Endodontie für Überweiser

Als spezialisierte Praxis für mikroskopische Endodontie unterstützen wir überweisende Kolleginnen und Kollegen bei komplexen endodontischen Fragestellungen und Behandlungen. Die Zusammenarbeit erfolgt selbstverständlich ausschließlich im Rahmen des Überweisungsauftrags. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Überweisung, Behandlung, Kosten und anschließender Betreuung.

FAQ für Überweiser

Alle uns anvertrauten Patienten werden ausschließlich im Sinne des Überweisungsauftrags behandelt. Es erfolgen keine weiteren Behandlungen. Nach Abschluss eine endodontischen Behandlung erhalten Sie und der Patient einen Arztbrief. Hier werden Sie genau informiert was wir gemacht haben.

Bei akuten Beschwerden besteht immer die Möglichkeit der zeitnahen Behandlung durch uns. Hierfür rufen Sie uns am besten an.

Alle Behandlungen, auch akute, werden privat in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt aufwandsabhängig. Eine pauschale Aussage ist somit nicht möglich.

Eine Überweisung ist sinnvoll bei komplexen Wurzelkanalanatomien, Revisionsbehandlungen oder schwierigen diagnostischen Situationen.

Durch die Vergrößerung können feine Strukturen im Wurzelkanalsystem präziser erkannt und behandelt werden.

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie einen ausführlichen Arztbrief mit allen relevanten Informationen.

Ja. Eine Zweitmeinung zur Einschätzung der Prognose ist jederzeit möglich.

Die weitere Betreuung erfolgt in der Regel wieder in Ihrer Praxis.

Bei akuten Beschwerden bemühen wir uns um eine möglichst zeitnahe Terminvergabe.

Hilfreich sind aktuelle Röntgenbilder, eine kurze Anamnese sowie Angaben zur bisherigen Behandlung.